Erzieher/in - Fachschule für Sozialpädagogik – Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)

Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher

Seit dem Sommer 2024 bietet das Regionale Bildungszentrum (RBZ) Hannah-Arendt-Schule in Flensburg die praxisintegrierte Form der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin an.

Folgende Unterschiede zur bisherigen Form birgt dieses neue Ausbildungskonzept:

  • Angehende Erzieherinnen und Erzieher suchen sich einen Ausbildungsplatz bei Trägern sozialpädagogischer Einrichtungen, die einen solchen zur Verfügung stellen.
  • Die künftigen Schülerinnen und Schüler gehen mit dem Träger einen Ausbildungsvertrag ein und erhalten dann für die Dauer der gesamten dreijährigen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
  • Das RBZ Hannah-Arendt-Schule übernimmt in Flensburg im Fachbereich Sozialpädagogik die fachtheoretische Ausbildung. Dafür wird eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger geschlossen.

Die Träger sozialpädagogischer Einrichtungen beschließen eigenständig über die Umsetzung der PiA-Ausbildung in einer oder mehreren ihrer Einrichtungen.

Das RBZ Hannah-Arendt-Schule plant im kommenden Schuljahr die fachtheoretische Ausbildung der PiA-Schülerinnen und Schüler mit mindestens einer Klasse anzubieten.

Wichtige Informationen sowie Unterlagen stellen wir Ihnen in den pdf-Dateien zur Verfügung, die Sie über die Homepage abrufen und herunterladen können:

Aufnahmebedingungen PiA für Bewerberinnen und Bewerber

  • Leitfaden PiA für Träger
  • Häufig gestellte Fragen
  • Muster PiA Ausbildungsvertrag

 

Aufnahmebedingungen für Bewerberinnen und Bewerber in die PIA- Ausbildung

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen für Ihre Bewerbung:

  • Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) und Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
  • oder Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) und einschlägige Berufserfahrung in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Umfang von 3 Jahren in Vollzeit 
  • oder Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
  • kein hindernder Eintrag im erweiterten Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 sowie §§ 30 und 31 Bundeszentralregistergesetz) 
  • Impfdokumentation oder ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. 
  • Im Fall eines ausländischen Bildungsabschlusses müssen zusätzlich ein Gleichwertigkeitsbescheid und ein B2-Zertifikat (Deutsch) vorliegen.
  • Sie bewerben sich mit allen erforderlichen Unterlagen auf eine von einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ausgeschriebene Stelle. 
  • Sollten Sie im Bewerbungsverfahren erfolgreich sein und für die Stelle ausgewählt werden, übermittelt uns der Träger Ihre Unterlagen zur Prüfung.
  • Sie schließen einen Arbeitsvertrag ab.
  • Wenn alle Unterlagen in Ordnung und vollständig sind, sichern wir Ihnen schriftlich einen Schulplatz an unserem RBZ zu. 
  • Sie beantragen ein erweitertes Führungszeugnis. 
  • Ihre Ausbildung beginnt mit einer Praxisphase in Ihrer Praxiseinrichtung. 
  • Über den Termin der Einschulung informieren wir Sie in unserem Aufnahmebrief.

hier als PDF-Dokument mit dem Stand vom 07.01.2026

Leitfaden PiA für Vertreterinnen und Vertreter der Träger

  • Beschluss des Trägers, Stellen für die PiA-Ausbildung einzurichten, Zuweisung der Stellen an eine sozialpädagogische Einrichtung.
  • Bitte informieren Sie das RBZ Hannah- Arendt - Schule als Kooperationspartner über ihre Schritte: Interessenbekundung senden, aus der deutlich wird, wie viele Schulplätze Sie für Ihre Auszubildenden reservieren möchten. Sie bekommen ein Zusageschreiben über die Platzreservierung, bis Ende Februar.
  • Sie führen Ihr Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung durch.
  • Sie legen dem RBZ Hannah-Arendt-Schule die Bewerbungsunterlagen der für die Stelle ausgewählten Person zur Prüfung vor (per Post). Das RBZ prüft die Voraussetzungen zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und sagt den Schulplatz zu, bis Ende Mai.
  • Arbeitsvertrag abschließen.
  • Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Einrichtungsträger und dem RBZ Hannah-Arendt -Schule, falls noch keiner vorliegt, bis Mitte Juni.
  • Der Einschulungstermin wird den Auszubildenden im Brief “Schulplatzzusage” bekanntgegeben.

hier als PDF-Dokument mitr dem Stand vom 08.01.2026

Hier haben wir eine Muster für einen PiA Ausbildungsvertrag hinterlegt.

hier als PDF-Dokument